es wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Patient und mir als Heilpraktikerin abgeschlossen
die Behandlung findet vorort in der Praxis statt, es werden keine Hausbesuche zu Hause oder in Senioren- und Pflegeheimen angeboten
erste Osteopathiebehandlung (inkl. intensiver Anamnese, osteopathischem Befund sowie Beratung (hierzu gehört auch die Verschreibung apothekenpflichtiger Mittel)
und osteopathischer Behandlung) ca. 60 Minuten
weitere osteopathische Behandlungen (inkl. kurzer Anamnese, kurzem osteopathischen Befund, Beratung (hierzu gehört auch die Verschreibung apothekenpflichtiger
Mittel) und osteopathischer Behandlung) ca. 45 Minuten
zur Behandlung bitte mitbringen: aktuelle
Befunde, Röntgen-, MRT-Bilder/CD, Schwangere den Mutterschaftspass und für die Behandlung der Kinder ebenso den Mutterschaftspass sowie das U-Heft
vereinbarte Termine (auch Ersttermine), die nicht rechtzeitig (24 Stunden vor Therapiebeginn) abgesagt werden, werdennach§ 252 BGBin voller Honorarhöhe berechnet
einen Tag vor der vereinbarten Erstbehandlung erhalten Sie von mir eine SMS als Terminerinnerung
die Praxis ist eine reine Terminpraxis und keine Durchgangspraxis
Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen werden generell keine Termine angeboten, Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten
werden mit einem Aufpreis berechnet
ich bitte um Verständnis, dass ich während der Behandlungen keine Telefonate annehmen kann oder Auskünfte an der Eingangstür erteile
das Behandlungshonorar wird nach jeder durchgeführten Behandlung entrichtet
Bezahlung erfolgt per Girokarte (EC-Karte), Debit-und/ oder Kreditkarte
Kreditkarten wie Diners Club International und American Express werden nur in zuvor abgesprochenen Ausnahmefällen angenommen,
hier fällt jeweils eine Transaktionspauschale an
die Transaktionspauschalen mit Debit- und/oder Kreditkarten können jederzeit den jeweiligen Konditionen der
Abrechnungsdienstleister angeglichen werden
GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe/ Orientierungshilfe bei der
Rechnungserstellung dient; leider erfolgten seit 2018 keine Anpassungen oder zumindest ein Inflationsausgleich der Leistungen, daher beläuft sich die Rechnug im Rahmen der Gebüh nach meinem
derzeit gültigen Honorar
nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen
Zusatzleistungen wieBeratungen per Telefon, SMS, E-Mail
außerhalb der Behandlung werden nicht mehr angeboten, ich biete Ihnen in der Behandlungszeit Raum und Zeit dafür
Sie erhalten von mir eine Rechnung nach GebüH
ein Privatrezept mit osteopathischen Anwendungen ist nicht notwendig
erfolgt per Privatrezept mit osteopathischen Anwendungen (Rezepte für physiotherapeutische Anwendungen zählen nicht dazu und
werden grundsätzlich nicht angenommen)
besorgen Sie sich bitte rechtzeitig Ihr Privatrezept vor Ihrem Ersttermin, in einer Physiotherapiepraxis legen Sie auch Ihr
Rezept beim ersten Termin vor
ich erfülle die nötigen Voraussetzungen (mindestens 1350 absolvierte Unterrichtsstunden bei einem
namenhaften Ausbildungsinstitut für Osteopathie) bei vielen gesetzlichen Krankenkassen, damit Sie meine Rechnung dort zur Abrechnung einreichen können
Zusatzleistungen wie Beratungen per Telefon, SMS,
E-Mailaußerhalb der Behandlung werden nicht mehr angeboten, ich biete
Ihnen in der Behandlungszeit Raum und Zeit dafür
Sie erhalten von mir eine Rechnung über osteopathische
Behandlungen
erstattet die private Krankenversicherung, gesetzliche Krankenkasse, Beihilfe und/oder private Zusatzversicherung nicht den vollen Rechnungsbetrag, verpflichten Sie sich,
selbst für den Differenzbetrag aufzukommen
eine nachträgliche Rechnungskorrektur und/oder Preisanpassung auf den, von den Kostenträgern ausgezahlten Betrag, ist
ausgeschlossen
Honoraranpassung
ich weise darauf hin, dass eine Erhöhung/Anpassung des Honorars zu jeder Zeit vorgenommen werden kann
Zusatzleistungen
wünschen Sie sich Zusatzleistungen wie Tapes, intensive homöopathische Beratung und Behandlung, dann sprechen Sie mich bitte an
Zusatzleistungen werden im Rahmen der Gebüh und derzeit gültigem Stundensatz in Rechnung gestellt