die Behandlung findet vorort in der Praxis statt, es werden keine Hausbesuche zu Hause oder in Senioren- und Pflegeheimen angeboten
erste Osteopathiebehandlung (inkl. intensiver Anamnese, osteopathischem Befund sowie Beratung und osteopathischer Behandlung) ca. 60 Minuten
weitere osteopathische Behandlungen (inkl. kurzer Anamnese, kurzem osteopathischen Befund, Beratung und osteopathischer Behandlung) ca. 45 Minuten
zur Behandlung bitte mitbringen: aktuelle Befunde, Röntgen-, MRT-Bilder/CD, Schwangere den Mutterschaftspass und für die Behandlung der Kinder ebenso den
Mutterschaftspass sowie das U-Heft
für Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sprechen Sie mich bitte an, diese Termine werden mit zusätzlichem Aufpreis in Rechnung gestellt.
vereinbarte Termine (auch Ersttermine), die nicht rechtzeitig (24 Stunden vor Therapiebeginn) abgesagt werden, werdennach§ 252 BGBin voller Honorarhöhe berechnet
die Praxis ist eine reine Terminpraxis und keine Durchgangspraxis
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 -19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00-15.00 Uhr, Samstag und Sonntag sowie
an Feiertagen werden generell keine Termine angeboten, Termine außerhalb der normalen Sprechzeiten (nach 20 Uhr) werden mit einem Aufpreis berechnet
ich bitte um Verständnis, dass ich während der Behandlungen keine Telefonate annehmen kann oder Auskünfte am Eingang erteile. Für weitere Informationen schicken
Sie mir bitte eine E-Mail oder rufen Sie mich gern an.
Bezahlmöglichkeiten in der Praxis
das Behandlungshonorar wird nach jeder durchgeführten Behandlung entrichtet
ein Privatrezept mit osteopathischen Anwendungen ist hierfür nicht notwendig
auch Zusatzleistungen wiehomöopathische Behandlungen, Beratungen per Telefon, SMS, E-Mail, Ausschreiben von Verordnungen für nicht
verschreibungspflichtige Mittel und Therapieberichte sowie Tapes werden nach GebüH und derzeit gültigen Stundensatz in Rechnung
gestellt
erfolgt per Privatrezept mit osteopathischen Anwendungen (Rezepte für physiotherapeutische Anwendungen zählen nicht dazu und
werden grundsätzlich nicht angenommen)
ich erfülle die nötigen Voraussetzungen (mindestens 1350 absolvierte Unterrichtsstunden bei einem
namenhaften Osteopathieausbildungsinstitut) bei vielen gesetzlichen Krankenkassen, damit Sie meine Rechnung dort zur Abrechnung einreichen können
Zusatzleistungen wiehomöopathische Behandlungen, Beratungen per Telefon, SMS, E-Mail, Ausschreiben von Verordnungen für nicht
verschreibungspflichtige Mittel und Therapieberichte sowie Tapeswerden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH, Stand 2020) undderzeit gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt
die Behandlung erfolgt ohne Rezept, da ich als Heilpraktikerin nicht an die Weisung eines Arztes gebunden bin
die Abrechnung erfolgt nach GebüH
Sie verpflichten sich den vollen Betrag selbst zu zahlen
Zusatzleistungen wiehomöopathische Behandlungen, Beratungen per Telefon, SMS, E-Mail, Ausschreiben von Verordnungen für nicht
verschreibungspflichtige Mittel und Therapieberichte sowie Tapeswerden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH, Stand 2020) undderzeit gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt
Selbstbehalt nach Erstattung
erstattet die private Krankenversicherung, gesetzliche Krankenkasse, Beihilfe und/oder Zusatzversicherung nicht den vollen Rechnungsbetrag, verpflichten Sie sich, selbst für
den Differenzbetrag aufzukommen
eine nachträgliche Rechnungskorrektur und/oder Preisanpassung auf den, von den Kostenträgern ausgezahlten Betrag, ist
ausgeschlossen